Wer kennt sie nicht, die arbeitsvertragliche Regelung "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten"? Aus ArbG-Sicht "gut gemeint" und doch fehlerhaft, ist sie unverändert noch immer in Arbeitsverträgen anzutreffen. Hierum ranken sich weitere Irrtümer, die bei der Vertragsbeendigung so manche unliebsame Überraschung bergen. Vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln müssen sich am strengen Maßstab der §§ 305 ff. BGB messen lassen. Die Entscheidung des BAG vom 17.8.11 (5 AZR 406/10, Abruf-Nr. 114254) zu Pauschalisierungsregelungen bei Überstunden ist Anlass, die wichtigsten Fragen zu Überstunden zu beantworten. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Eileen Rehfeld zum Sachverhalt finden Sie hier.
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