Das Kartellrecht wappnet sich für Digitalisierung & Co.!
Am 19. Januar 2021 ist die als „Digitalisierungsgesetz“ bekannte 10. Novellierung des „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung“ (GWB) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll der deutsche Kartellrechtsrahmen zukunftstauglich gemacht werden und insbesondere wettbewerbsrechtliche Lösungsansätze für die Fragen der stetig voranschreitenden Digitalisierung der Wirtschaft bereitgestellt werden. Daneben wird das Kartellbußgeldrecht in Umsetzung EU-kartellrechtlicher Vorgaben der sogenannten „ECN+“-Richtlinie überarbeitet und es werden Anpassungen in der Fusionskontrolle, dem Kartellschadensersatz und im Kartellverfahren vorgenommen.
Lesen Sie hier das Wichtigste zu den wesentlichen gesetzlichen Änderungen.