Wir freuen uns sehr, unser wirtschaftsrechtliches Beratungsspektrum nun um die Bereiche Kartellrecht und Fusionskontrolle erweitern zu können und dazu Herrn Dr. Christian H. Müller, LL.M. Eur., EMBA als Partner begrüßen zu dürfen. Prof. Lutz Aderhold: „Mit dem Zugang von Dr. Müller als Partner in unserem Dortmunder Büro konnten wir einen ausgewiesenen Kartellrechts-Experten in unser Team aufnehmen. Damit wir ergänzen wir unsere spezialisierte Ausrichtung und können von gemeinsamen Beratungsansätzen über alle Standorte hinweg profitieren.“
Dr. Müller war zuvor bei der Kanzlei Hengeler Mueller in Düsseldorf und zuletzt als Partner bei der Kanzlei Spieker & Jaeger in Dortmund kartellrechtlich tätig und verfügt somit über umfassende Erfahrungen in der kartellrechtlichen und fusionskontrollrechtlichen Beratung von internationalen Konzernen, mittelständischen Unternehmen sowie Individualpersonen. Sein Beratungsspektrum beinhaltet alle Bereiche des deutschen und europäischen Kartellrechts sowie der Fusionskontrolle, auch im grenzüberschreitenden Kontext. Zudem berät er zu kartellrechtlichen Compliance-Themen wie etwa der Einführung und Umsetzung von unternehmensspezifischen Compliance-Maßnahmen, angefangen bei kartellrechtlichen Risikoanalysen über die Erstellung von Verhaltens- und Organisationsleitlinien bis hin zu Schulungen.
Im Einzelnen zählen die strategische Beratung und Vertretung von Unternehmen und Unternehmensvertretern im Rahmen von kartellrechtlichen Bußgeld- und Verwaltungsverfahren auf deutscher und europäischer Ebene in allen Verfahrensabschnitten einschließlich der Durchführung interner Ermittlungen zu dem Tätigkeitsgebiet von Dr. Müller. Zudem wird er aufgrund seiner betriebswirtschaftlichen Ausbildung für seine lösungsorientierte Gestaltung und Umsetzung kartellrechtskonformer Vertriebssysteme, Verträge sowie Preis- und Konditionssysteme empfohlen.
Im Rahmen der Fusionskontrolle führt Dr. Müller Unternehmen nicht nur sicher durch die Anmeldeverfahren beim Bundeskartellamt oder der Europäischen Kommission, sondern begleitet die Vorhaben bereits in der Planungsphase sowie bei multinationalen Anmeldpflichten in der Koordination der Verfahren weltweit. Nicht zuletzt berät und vertritt er Unternehmen auch bei der Abwehr und Durchsetzung von kartellrechtlichen Ansprüchen (Schadensersatz/Auskunft/ Belieferung/Unterlassen) sowie in der allgemeinen kartellrechtlichen Beratung (z.B. Informationsaustausch, ARGEn, Benchmarking und Verbandstätigkeit).
Weitere Informationen zu unserer kartellrechtlichen Beratung erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter Kartellrecht und Fusionskontrolle.