Zum 01.01.2022 konnten wir unser wirtschaftsrechtliches Beratungsspektrum um den Bereich Medizinrecht erweitern und freuen uns, Herrn Dr. Pascal Becker-Wulf als Kollegen in unserem Team begrüßen zu dürfen.
Dazu Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Wiese: „Herr Dr. Becker-Wulf ergänzt mit seiner medizinrechtlichen Expertise perfekt unseren interdisziplinären Ansatz bei der Beratung unserer Mandanten. Insbesondere bei der Beratung von Leistungserbringern aus dem medizinischen Bereich stellen sich bei Gründung, Aufbau und Erweiterung vielfältige Fragestellungen an den Schnittstellen von Medizinrecht und dem Gesellschafts-, Steuer- und Wettbewerbsrecht.“
Herr Dr. Becker-Wulf war zuvor bei der Kanzlei rehborn.rechtsanwälte in Dortmund im Medizinrecht tätig. Er verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung und Vertretung von niedergelassenen Ärzten, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Krankenhäusern, stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegedienstleistern. Sein Beratungsspektrum beinhaltet alle Bereiche des medizinischen und pflegerischen Leistungserbringerrechts. In diesem Zusammenhang berät er die o.g. Leistungserbringer insbesondere bei der Erlangung, Aufrechterhaltung sowie Überleitung von Zulassungen, Abrechnungsgenehmigungen und weiteren sozialrechtlichen Statusfragen.
Die laufende rechtliche und strategische Beratung beim Aufbau und der Erweiterung der Tätigkeit von Leistungserbringern gehört ebenfalls zu den Beratungsschwerpunkten von Herrn Dr. Becker-Wulf. In den hierfür erforderlichen Genehmigungsverfahren vertritt er seine Mandanten bei den jeweiligen Behörden und in gerichtlichen Verfahren. Herr Dr. Becker-Wulf vertritt insbesondere Ärzte, Zahnärzte und MVZs gegenüber den Zulassungsgremien und den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen in Zulassungs-, Widerspruchs-, Regress- und Disziplinarverfahren. Bei der Übertragung von Praxen und Praxisanteilen sowie der Gründung und Erweiterung von MVZs können durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Zulassungsgremien auch kurzfristige Problemlösungen entwickelt werden.
Auf dem Gebiet des Krankenhausrechts verfügt Herr Dr. Becker-Wulf insbesondere bei der Gestaltungsberatung (v.a. Krankenhauserweiterungen, MVZ-Gründungen) sowie der regelmäßigen Durchsetzung von Vergütungsansprüchen über umfassende Erfahrungen. Daher wird er auch von Krankenhausverantwortlichen als Berater sehr geschätzt.
In der Pflegewirtschaft berät Herr Dr. Becker-Wulf ambulante und stationäre Leistungserbringer in allen Fragen des Altenhilfe-, Sozial-, Pflege- und Heimrechts.
Weitere Informationen zu unserer medizinrechtlichen Beratung erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter Medizinrecht.