Aderhold - Rechtsanwälte für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
  Veröffentlichungen  

Diese Spielregeln bei der Gewährung von Sonderzahlungen müssen Sie beachten!

In vielen Unternehmen werden zum Jahresende Sonderzahlungen, Gratifikationen etc. an die Mitarbeiter geleistet. Allerdings sind diese zumeist missverständlich und intransparent. So stellt sich oftmals die Frage, ob Sonderzahlungen gekürzt, einbehalten oder vom ArbN zurückverlangt werden können. Anhand der jüngsten Entscheidung des BAG zu Sonderzahlungen (28.3.07, 10 AZR 66/06, Abruf-Nr. 072386) werden die grundlegenden Anforderungen an arbeitsvertragliche Regelungen sowie die Möglichkeiten der Rückzahlung erläutert. Eine Musterformulierung zur Vertragsgestaltung soll helfen, Streitigkeiten bereits im Vorfeld zu vermeiden. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Eileen Malek zum Sachverhalt finden Sie hier.

Autoren

Standort Berlin

Wilmersdorf
Mommsenstraße 5
10629 Berlin
Tel. +49 (0)30 88 720 - 647
Fax +49 (0)30 88 720 - 648

Standort Dortmund

Westfalentower
Westfalendamm 87
44141 Dortmund
Tel. +49 (0)231 42 777 - 100
Fax +49 (0)231 42 777 - 269

Standort Düsseldorf

Hafen
Speditionstraße 23
40221 Düsseldorf
Tel. +49 (0)211 447 33 - 0
Fax +49 (0)211 447 33 - 307

Standort Frankfurt/Main

Westend-Süd
Bockenheimer Landstraße 101
60325 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0)69 240030 - 000
Fax +49 (0)69 240030 - 400

Standort Köln

KölnTurm
Im Mediapark 8
50670 Köln
Tel. +49 (0) 221 933 12 - 0
Fax +49 (0) 221 933 12 - 190

Standort Leipzig

Aderholdhaus
Reichsstraße 15
04109 Leipzig
Tel. +49 (0)341 44 924 - 0
Fax +49 (0)341 44 924 - 100

© Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH