Thorsten Sörup ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und für Arbeitsrecht. Er berät nationale und internationale Unternehmen zu allen Fragen des IT- und Telekommunikationsrechts und im Datenschutzrecht (auch als externer Datenschutzbeauftragter von Großkonzernen). Seine Tätigkeit umfasst die Verhandlung und Gestaltung von Softwareverträgen, IT-bezogenen Out- und Insourcing-Maßnahmen, Lizenzverträgen und AGB sowie die Beratung auf Contentseite nach dem TMG und im Bereich Übermittlungstechnik nach dem TKG. Dazu gehört die Gestaltung von Service-Dienstleistungen, die Betreuung von App-Entwicklern oder Regulierungsverfahren vor der BNetzA. Datenschutzrechtlich konzipiert er Auftragsdatenverarbeitungs- und Datenübermittlungsvorgänge auf nationaler und internationaler Ebene sowie Werbeeinwilligungen und Datenschutzerklärungen. Im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes berät er bei der Einführung unternehmensweiter Compliance- und Datenschutz-Management-Prozesse. Im Bereich Compliance berät er an der Schnittstellen zum Datenschutz, Arbeitsrecht und Bankaufsichtsrecht, z.B. zu Fragen der gerichtlichen Verwertbarkeit von Funden aus Internal Investigations, der Sanktionierung von Compliance-Verstößen oder der datenschutzkonformen Gestaltung von Payment-Lösungen. Im Arbeitsrecht befasst sich Herr Sörup mit klassischen Restrukturierungsarbeitsrecht, mit der Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplänen und mit der Beratung von Vorständen und Geschäftsführern.