Aderhold - Rechtsanwälte für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
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Beschäftigung trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Einen noch krankgeschriebenen Arbeitnehmer darf ich doch gar nicht beschäftigen, oder?

Es treten vermehrt die Fälle auf, in denen ein laut Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch arbeitsunfähiger Arbeitnehmer plötzlich doch arbeiten möchte, weil er z. B. im Anschluss an seine vermeintliche Genesung erst einmal seinen Alt-Urlaub antreten will. 

Dann herrscht auf Arbeitgeberseite zumeist Ratlosigkeit.

Als erste Reaktion würden sicher die meisten Arbeitgeber sagen: „Arbeiten? Nein! Sie sind noch krankgeschrieben, ich darf Sie gar nicht arbeiten lassen! Da müssen Sie mir erst eine Bestätigung des Arztes bringen, dass Sie schon wieder gesund sind.“

Aber stimmt das so? Bei näherer Betrachtung ist es gar nicht so ganz einfach und wie so oft vom Einzelfall abhängig.

Welche Gesichtspunkte in so einer Situation beachtet werden müssen, lesen Sie hier

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