Aderhold - Rechtsanwälte für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht

Familienrecht

Strategie geht vor Streit

Wir beraten und vertreten Mandanten in allen wirtschaftlich bedeutsamen Fragen des Familienrechts, zu denen unser Partner Prof. Dr. Winfried Born in Dortmund über langjährige Erfahrung verfügt. Der familienrechtliche Bereich stellt gerade auf der Schnittstelle zur Unternehmensnachfolge eine wichtige Ergänzung des Spektrums der Anwaltsgesellschaft dar; er wird im Rahmen der vertraglichen Beratung ebenso relevant wie bei gerichtlicher Vertretung. Es ergeben sich regelmäßig Auswirkungen auf Position und Einkommen des Betroffenen, was beim Unterhalt relevant wird; im Falle eines durchzuführenden Zugewinnausgleichs können Existenzfragen der Firma betroffen sein. Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten sind ehevertragliche Regelungen schon bei Heirat empfehlenswert; aber auch in späteren Stadien sind vorausschauende Vereinbarungen zweckmäßiger als Auseinandersetzungen zu einem Zeitpunkt, in dem es schon zu einer Verhärtung der Fronten gekommen ist.

Unser Partner, Herr Prof. Dr. Winfried Born ist bundesweit als einer der führenden deutschen Familienrechtler in allen Bereichen des Scheidungs- und Unterhaltsrechtes tätig, sowohl vertragsgestaltend im Rahmen von Ehe- und Scheidungsfolgenverträgen als auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung bei Scheidungsverfahren, Unterhaltsrechtsstreitigkeiten und Zugewinnausgleichsansprüchen.

Unsere Tätigkeit im Familienrecht umfasst insbesondere folgende Leistungen:

  • Konzipierung von Eheverträgen generell und insbesondere anlässlich des Eintritts eines Ehegatten in eine Gesellschaft, die satzungsmäßig einen Ehevertrag voraussetzt
  • Überprüfung älterer Eheverträge auf Wirksamkeit
  • Aushandeln von Scheidungsfolgenvereinbarungen zur Vorbereitung einer Scheidung ohne weitere Streitigkeiten vor Gericht
  • Vertretung in gerichtlichen Abänderungsverfahren
  • Beratung und Vertretung beim Zugewinnausgleich
  • Vorsorgende Beratung zur Vermeidung einer behördlichen Inanspruchnahme auf Elternunterhalt
  • Beratung zur Vorsorge und Vertretung in vermögensrechtlichen und nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten, Vorsorgeverträgen und Patientenverfügungen

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Prof. Dr. Winfried Born
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