Auf dem hochregulierten Gesundheitsmarkt ist die rechtliche Beratung für den Erfolg maßgeblich
Die Rahmenbedingungen für (zahn-)ärztliche und pflegerische Leistungserbringer werden durch Vorgaben eines hochregulierten Gesundheitssystems bestimmt. Dabei haben Ärzte, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Krankenhäuser und Pflegedienstleister neben bundes- und landesrechtlichen Regelungen auch Satzungen von Selbstverwaltungskörperschaften, wie etwa der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung, den gemeinsamen Prüfungseinrichtungen oder Ärztekammern, zu beachten. In diesem Regulierungsrahmen beraten wir Leistungserbringer von der ersten Idee des Markteintritts bis zur etwaigen Veräußerung eines Betriebes oder Betriebsteils. In diesem Zusammenhang ermöglichen wir eine interdisziplinäre Beratung unter Berücksichtigung nicht nur medizinrechtlicher Vorgaben, sondern auch unter Einbeziehung gesellschafts-, steuer- und wettbewerbsrechtlicher Rahmenbedingungen.
Auch nach dem Markteintritt sieht sich der Leistungserbringer mit zahlreichen Regularien und Überprüfungen durch öffentliche Stellen konfrontiert. In diesen Überprüfungs-, Regress- und Disziplinarverfahren beraten und vertreten wir Leistungserbringer und ihre Organe.
Zudem vertreten wir Leistungserbringer bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Vergütungen, die für die erbrachten Leistungen zu entrichten sind.