Aderhold - Rechtsanwälte für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
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Das Hinweisgeberschutzgesetz - praktische Einführung und Vermeidung von Bußgeldrisiken

Aderhold am Morgen – 45 Minuten Arbeitsrecht für Arbeitgeber –

Nächster Termin:           Mittwoch, 16.August 2023, 09:00 Uhr

Referenten:                      Rechtsanwalt Golo Busch, Fachanwalt für Arbeitsrech; Rechtsanwalt Dr. Christian H. Müller, LL.M. Eur., EMBA

Thema:                              Das Hinweisgeberschutzgesetz – praktische Einführung und Vermeidung von Bußgeldrisiken

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

regelmäßig bieten wir unsere Info-Veranstaltung „Aderhold am Morgen – 45 Minuten Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ an.

Gerne laden wir Sie zu unseren Webinaren ein.

In 45 Minuten informieren Sie dieses Mal Herr Rechtsanwalt Golo Busch, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Herr Rechtsanwalt Christian H. Müller, LL.M. Eur., EMBA zum Hinweisgeberschutzgesetz.

Nach einem langen Hin und Her ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) überraschend schnell am 02.07.2023 in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden unmittelbar einen Hinweisgeberschutz für sog. Whistleblower einzurichten. Für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden gilt dies ab 17. Dezember 2023. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Sie müssen also jetzt tätig werden.

Wir stellen die nun geltenden gesetzlichen Pflichten und deren Adressaten vor.

Es werden der geschützte Personenkreis und die umfassten Verstöße vorgestellt, wobei vor allem auf das Vertraulichkeitsgebot und den Schutz des Hinweisgebers eingegangen wird. Es werden interne und externe Meldewege dargestellt und Praxishinweise zur Einführung und zu dem Betrieb eines Hinweisgebersystems gegeben. Zudem werden wir die arbeitsrechtlichen Vorgaben bei der Einführung eines Hinweisgebersystems beleuchten und erläutern, welche besonderen Herausforderungen bei Eingang einer Mitteilung eines Hinweisgebers bestehen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Präsentation erhalten Sie nach dem Webinar.

Wie melden Sie sich an?

Teilen Sie uns gerne bis zum 14. August 2023 Ihren Vornamen, Nachnamen und Ihre Mailadresse unter Angabe Ihrer Funktion/Ihres Unternehmens per Mail an die Adresse:

cathrin.wegener(at)aderhold-legal.de

mit.

Dürfen wir Sie regelmäßig über unsere Webinare informieren?

Teilen Sie uns durch Mitteilung Ihrer Mailadresse und Ihres Vor- und Nachnamens Ihr Einverständnis zur Einladung zu weiteren Webinaren mit.

 

 

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